Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 11.07.2013 - L 1 KR 1/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,21145
LSG Hamburg, 11.07.2013 - L 1 KR 1/13 (https://dejure.org/2013,21145)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 11.07.2013 - L 1 KR 1/13 (https://dejure.org/2013,21145)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - L 1 KR 1/13 (https://dejure.org/2013,21145)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,21145) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 43/13 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.07.2013 - L 1 KR 1/13
    Diese Mitgliedsbescheinigung ist Gegenstand des Rechtsstreits S 38 KR 1463/10=L 1 KR 43/13.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Prozessakte sowie den Inhalt der Verwaltungsakte der Beklagten in diesem Verfahren sowie im Verfahren L 1 KR 43/13 Bezug genommen.

  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Hamburg, 11.07.2013 - L 1 KR 1/13
    Auf der Rechtsfolgenseite müsste durch die Vornahme einer Amtshandlung der Beklagten der Zustand hergestellt werden können, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde (vgl. zu Voraussetzungen und Folgen eines Herstellungsanspruchs nur BSG 10.5. 2012 - B 1 KR 19/11 R - Juris - m.w.N., st. Rspr.).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Hamburg, 11.07.2013 - L 1 KR 1/13
    Diese Befristung entsprach dem Charakter der Leistung als einer Starthilfe für die Eingliederung in das bundesdeutsche Beschäftigungssystem und das System der sozialen Sicherung (vgl. die Gesetzesbegründung zu Art. 36 Nr. 2 Abs. 2 GRG in BT-Drucks. 11/2237, S. 265) und ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht